Unternehmensgründung
Gaapex begleitet Sie in der gesamten Gründungsphase – ob es nun darum geht, für ein ausländisches Unternehmen die Geschäftstätigkeit in der Schweiz aufzubauen, oder ob Sie als Start-up-Unternehmerin oder -Unternehmer Rat und Hilfe benötigen.
Unternehmensgründung
Rechtlicher Rahmen
Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen Personengesellschaften und juristischen Personen. Zu den in der Schweiz am weitesten verbreiteten juristischen Personen zählen:
- Aktiengesellschaft (AG): Aktienkapital von mindestens CHF 100 000, Liberierung von mindestens 20 % bzw. CHF 50 000.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Gesellschaftskapital von mindestens CHF 20 000.
Unser Angebot
- Beratung zur Gestaltung der statutarischen und vertraglichen Bestimmungen.
- Steuerung des Gründungsverfahrens, Koordination mit dem Notar bzw. der Notarin sowie der Bank.
- Vertretung an der Gründungsversammlung.
Schritte
Die Gründung einer AG oder GmbH hat zwingend im Beisein eines Notars bzw. einer Notarin zu erfolgen. Sie gliedert sich in folgende Phasen:
- Hinterlegung des Gesellschaftskapitals auf einem Treuhandkonto bei der Bank Ihrer Wahl.
- Gründungsversammlung im Beisein eines Notars bzw. einer Notarin.
- Eintrag im Handelsregister.
Das Gründungsverfahren beansprucht im Allgemeinen zwischen zwei und vier Wochen bis zum Handelsregistereintrag.