Besteuerung und Mehrwertsteuer

Gaapex unterstützt und berät Sie in allen steuerlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Besteuerung juristischer Personen im Bereich der MWST oder der direkten Besteuerung. Wir übernehmen auch die Fiskalvertretung ausländischer Unternehmen in schweizerischen MWST-Angelegenheiten.

Direkte Steuern

Im Überblick …

  • Die statutarische Jahresrechnung bildet in der Schweiz die Grundlage für die Besteuerung juristischer Personen (Massgeblichkeitsprinzip).
  • Unternehmen werden auf Basis ihres Nachsteuergewinns besteuert (die Steuerlast selbst ist vom besteuerbaren Gewinn abziehbar).
  • Die Gewinnsteuer setzt sich aus der Staats- und der Gemeindesteuer sowie der direkten Bundessteuer zusammen.
  • Der Steuersatz für die direkte Bundessteuer beträgt 8,5 % nach Steuern, während der Steuersatz für die Staats- und die Gemeindesteuer je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich ausfallen.

Unser Angebot

  • Erstellung der Steuererklärung Ihres Unternehmens auf Grundlage des von der Generalversammlung verabschiedeten Jahresabschlusses.
  • Identifikation steuerlicher Risiken und Erarbeitung angemessener Lösungsvorschläge.

Mehrwertsteuer (MWST)

Im Überblick …

  • Unternehmen, die weltweit einen Jahresumsatz von über CHF 100 000 erzielen, unterliegen ab dem ersten in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzfranken obligatorisch der MWST.
  • Diese Bestimmung gilt sowohl für Schweizer als auch für ausländische Unternehmen.
  • Die MWST-Pflicht gilt ab dem Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem ein Umsatz von CHF 100 000 erzielt wurde.
  • In der Schweiz sind drei MWST-Sätze gebräuchlich: ein Standardsatz (7,7 %), ein ermässigter Satz (2,5 %) insbesondere für Nahrungsmittel und ein Sondersatz (3,7 %) für das Gastgewerbe.

Unser Angebot

  • Quartalsweise oder halbjährliche Einreichung der MWST-Erklärung für Ihr Unternehmen.
  • Jährlicher Abgleich des Umsatzes und Korrekturdeklaration.
  • Fiskalvertretung ausländischer Unternehmen in Sachen schweizerischer MWST.

 

Sonstige Steuern

Neben der direkten Besteuerung und der MWST können für Ihr Unternehmen folgende Steuern anfallen:

  • Verrechnungssteuer: wird auf den Dividendenausschüttungen und verdeckten Gewinnausschüttungen erhoben.
  • Emissionsabgabe (Stempelsteuer): wird auf den Einlagen der Aktionärinnen und Aktionäre sowie auf Kapitalerhöhungen erhoben.
  • Kapitalsteuer: wird auf den Eigenmitteln von juristischen Personen sowie auf dem «verdeckten Eigenkapital» erhoben.

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