Unternehmensgründung

Gaapex begleitet Sie in der gesamten Gründungsphase – ob es nun darum geht, für ein ausländisches Unternehmen die Geschäftstätigkeit in der Schweiz aufzubauen, oder ob Sie als Start-up-Unternehmerin oder -Unternehmer Rat und Hilfe benötigen.

Unternehmensgründung

Rechtlicher Rahmen

Das Schweizer Recht unterscheidet zwischen Personengesellschaften und juristischen Personen. Zu den in der Schweiz am weitesten verbreiteten juristischen Personen zählen:

  • Aktiengesellschaft (AG): Aktienkapital von mindestens CHF 100 000, Liberierung von mindestens 20 % bzw. CHF 50 000.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Gesellschaftskapital von mindestens CHF 20 000.

Unser Angebot

  • Beratung zur Gestaltung der statutarischen und vertraglichen Bestimmungen.
  • Steuerung des Gründungsverfahrens, Koordination mit dem Notar bzw. der Notarin sowie der Bank.
  • Vertretung an der Gründungsversammlung.

Schritte

Die Gründung einer AG oder GmbH hat zwingend im Beisein eines Notars bzw. einer Notarin zu erfolgen. Sie gliedert sich in folgende Phasen:

  • Hinterlegung des Gesellschaftskapitals auf einem Treuhandkonto bei der Bank Ihrer Wahl.
  • Gründungsversammlung im Beisein eines Notars bzw. einer Notarin.
  • Eintrag im Handelsregister.

Das Gründungsverfahren beansprucht im Allgemeinen zwischen zwei und vier Wochen bis zum Handelsregistereintrag.

Sie möchten sich bei der Gründung Ihres Unternehmens beraten und begleiten lassen?